AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Cryonos GmbH, Gartenstraße 1, 55743 Idar-Oberstein
Stand: 30. September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vorrang
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Cryonos GmbH (nachfolgend „wir" oder „Verkäufer"), gleich ob der Vertrag aufgrund eines von uns erstellten Angebots, über den Onlineshop cryonos.shop, per E-Mail, Telefon oder Telefax geschlossen wird.
(2) Unser Vertrieb richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können in Einzelfällen über den Onlineshop bestellen; für sie gelten die besonders gekennzeichneten Bestimmungen dieser Bedingungen sowie die gesetzlichen Verbraucherrechte.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis ihrer vorbehaltlos liefern. Sie gelten nur, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
(4) Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung in Textform, unsere Auftragsbestätigung, unser Angebot, diese Bedingungen.
(5) Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein von uns auf Anfrage erstelltes schriftliches Angebot ist ab Ausstellungsdatum dreißig Tage bindend, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.
(2) Die Darstellung von Waren im Onlineshop ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(3) Der Kunde gibt mit der Bestellung ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung in Textform bestätigen oder die Ware versenden. Eine automatisierte Eingangsbestätigung stellt keine Annahme dar.
(4) Wir sind berechtigt, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, unzureichender Bonität oder bei Zweifeln an der bestimmungsgemäßen Verwendung oder der Zulässigkeit einer Ausfuhr.
(5) Angaben zu Maßen, Gewichten, Kapazitäten, Haltezeiten, Verdampfungsraten und sonstigen technischen Merkmalen sind Leistungsbeschreibungen, keine Beschaffenheitsgarantien. Sie beruhen auf Herstellerangaben und beziehen sich auf Messbedingungen des Herstellers; im praktischen Betrieb abweichende Werte begründen keinen Mangel, soweit die Abweichung in der Kryotechnik üblich ist.
(6) Abbildungen, Zeichnungen und Muster sind unverbindlich. Technische Änderungen des Herstellers, die die Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
(7) Eine Garantie übernehmen wir nur, wenn wir sie ausdrücklich in Textform als „Garantie" bezeichnet haben. Garantien des Herstellers bleiben hiervon unberührt (§ 10).
§ 3 Preise
(1) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise netto in Euro, ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Verpackung, Versand und etwaiger Versicherung. Auch gegenüber Verbrauchern werden die Preise im Shop netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben; die Umsatzsteuer sowie die Versandkosten werden im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung gesondert ausgewiesen.
(2) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Einfuhrabgaben anfallen; diese trägt der Kunde. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hat der Kunde seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor Vertragsschluss mitzuteilen.
(3) Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, Erhöhungen unserer Einkaufs-, Material-, Energie- oder Transportkosten in angemessenem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Bei einer Erhöhung von mehr als fünf Prozent ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Absatz nicht.
§ 4 Zahlung
(1) Es stehen folgende Zahlungsarten zur Verfügung: Vorkasse per Überweisung, Kauf auf Rechnung, Kreditkarte, PayPal, Klarna, Nachnahme und Money Order. Für Nachnahme erheben wir kein zusätzliches Entgelt. Wir behalten uns vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall nicht anzubieten.
(2) Kauf auf Rechnung setzt eine erfolgreiche Bonitätsprüfung voraus. Bei Erstbestellungen, bei Sonderanfertigungen sowie bei Lieferungen in das Ausland können wir Vorkasse oder Sicherheitsleistung verlangen.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf unserem Konto.
(4) Gerät ein Unternehmer in Zahlungsverzug, sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
(6) Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Kunden erheblich in Frage stellen, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
(7) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen uns an Dritte ist ohne unsere Zustimmung in Textform ausgeschlossen. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 5 Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang
(1) Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Angegebene Lieferzeiten beginnen mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei vereinbarter Vorkasse mit dem Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags, und setzen die rechtzeitige Klärung aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wir informieren den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstatten bereits erbrachte Gegenleistungen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Jede Teillieferung kann gesondert berechnet werden.
(4) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person über, spätestens mit Verlassen unseres Lagers. Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
(5) Großbehälter und schwere Güter werden als Frachtgut geliefert. Der Kunde stellt sicher, dass die Anlieferstelle mit einem Lastkraftwagen erreichbar und das Abladen möglich ist. Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zusätzliche Kosten durch fehlende Abladevoraussetzungen, vergebliche Anfahrten oder Wartezeiten trägt der Kunde.
(6) Nimmt der Kunde die Ware nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Bereitstellungsanzeige ab, können wir ein Lagerentgelt von einem Prozent des Nettowarenwerts je angefangenem Monat berechnen, höchstens jedoch fünf Prozent des Auftragswerts. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen, der Nachweis eines höheren uns.
(7) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden zu untersuchen. Äußerlich erkennbare Schäden sind gegenüber dem Transportunternehmen unverzüglich anzuzeigen und schriftlich bestätigen zu lassen.
(8) Die Wahl des Versandwegs, des Transportmittels und des Transportunternehmens obliegt uns, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Lieferzeit ist je nach Produkt unterschiedlich; eine unverbindliche, typische Lieferzeit ist auf der jeweiligen Produktseite angegeben. Verbindlich ist allein die in unserem Angebot oder unserer Auftragsbestätigung genannte Lieferzeit.
§ 6 Abholung
(1) Eine Abholung der Ware durch den Kunden ist nach vorheriger Rücksprache und Terminvereinbarung möglich. Den Abholort teilen wir im Einzelfall mit; ein Anspruch auf Abholung an einem bestimmten Ort besteht nicht.
(2) Bei Abholung geht die Gefahr mit der Übergabe an den Kunden oder die von ihm beauftragte Person über. Der Kunde stellt geeignete Transportmittel und die für den Transport kryogener Güter erforderliche Ausrüstung und Sachkunde selbst sicher.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe unseres Rechnungswerts sicherungshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt.
(3) Eine Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass daraus Verpflichtungen für uns entstehen. Bei Verbindung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Sachen.
(4) Der Kunde hat uns Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware unverzüglich anzuzeigen und die zur Abwehr erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Die Kosten einer Intervention trägt der Kunde.
(5) Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als zwanzig Prozent, geben wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
(6) Bei Verzug des Kunden sind wir nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Kunde gestattet uns zu diesem Zweck den Zutritt zu den Räumen, in denen sich die Ware befindet.
§ 8 Mängelansprüche gegenüber Unternehmern
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Werktagen nach Ablieferung, in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel, für Schadensersatzansprüche nach § 11 Absatz 1 sowie in den Fällen der §§ 438 Absatz 1 Nummer 2 und 634a Absatz 1 Nummer 2 BGB.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Keine Mängel sind: üblicher Verschleiß, Schäden durch unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Wartung, durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, durch Eingriffe Dritter, durch Korrosion, Feuer, Hitzeeinwirkung oder mechanische Beschädigung sowie Abweichungen technischer Werte im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen.
(5) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen sind ausgeschlossen, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Lieferanschrift verbracht wurde.
(6) Rückgriffsansprüche des Kunden nach §§ 445a, 478 BGB bestehen nur, soweit der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 9 Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit einer Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung. Die Einschränkungen des § 8 finden auf Verbraucher keine Anwendung.
§ 10 Herstellergarantien
(1) Der Hersteller Auguste Cryogenics gewährt für seine Produkte eigenständige Garantien. Diese bestehen neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränken sie nicht ein. Garantiegeber ist der Hersteller, nicht die Cryonos GmbH.
(2) Nach den Bedingungen des Herstellers gelten derzeit:
- Kryobehälter, Dewargefäße, Freezer und Liquid Cylinder: zwölf Monate ab Versand auf Material und Verarbeitung
- Vakuumgarantie auf diese Produkte: fünf Jahre ab Versand, sofern die Wartungsvorgaben des Herstellers eingehalten werden
- Elektronische Steuerungen und Anzeigen der AC-Medical-Produkte: zwei Jahre ab Versand
- Lagertanks und MicroBulk-Behälter einschließlich Regelarmaturen und Verdampfer: achtzehn Monate ab Lieferung oder zwölf Monate ab Inbetriebnahme, je nachdem, was früher eintritt
- Sonstige Teile, Komponenten und Zubehör: zwölf Monate ab Versand
(3) Nicht von der Herstellergarantie erfasst sind Ventile, Armaturen, Regler, Messgeräte, Schläuche und Anschlüsse von Fremdherstellern. Für diese gelten die Garantien der jeweiligen Hersteller.
(4) Die Garantie entfällt bei eigenmächtiger Veränderung, unsachgemäßem Gebrauch, Reparatur durch Dritte, Korrosion, Feuer, Hitzeeinwirkung und üblichem Verschleiß.
(5) Die genauen Garantiebedingungen des Herstellers stellen wir auf Anfrage zur Verfügung.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung und Vermögensschäden.
(4) Ausdrücklich ausgeschlossen ist im Rahmen der Absätze 2 und 3 die Haftung für den Verlust oder die Schädigung von in unseren Produkten gelagertem biologischem oder sonstigem Material. Der Kunde ist sich bewusst, dass eingelagertes Material häufig unersetzlich ist. Er trägt dafür Sorge, durch geeignete Maßnahmen — insbesondere Füllstandsüberwachung, Alarmierung, regelmäßige Wartung und redundante Einlagerung an einem zweiten Standort — den Verlust zu verhindern. Die Verletzung dieser Obliegenheit ist bei der Bemessung eines etwaigen Schadensersatzes zu berücksichtigen.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 12 Rücksendungen, Dekontamination
(1) Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung in Textform. Unfrei gesandte Rücksendungen nehmen wir nicht an.
(2) Behälter und Zubehörteile, die mit biologischem Material in Kontakt gekommen sind oder gekommen sein können, sind vor der Rücksendung fachgerecht zu dekontaminieren. Der Kunde bestätigt die Dekontamination schriftlich auf dem von uns bereitgestellten Formular. Ohne diese Bestätigung sind wir berechtigt, die Annahme zu verweigern und die Ware auf Kosten des Kunden zurückzusenden.
(3) Nehmen wir Ware ohne Rechtspflicht aus Kulanz zurück, können wir für Prüfung, Reinigung und Wiedereinlagerung ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von zwanzig Prozent des Nettowarenwerts berechnen. Sonderanfertigungen und befüllte oder in Betrieb genommene Behälter nehmen wir nicht aus Kulanz zurück. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 13 Verwendung, Sicherheit, Ausfuhr
(1) Die gelieferten Produkte sind ausschließlich bestimmungsgemäß und durch fachkundiges Personal zu verwenden. Der Kunde beachtet die Betriebsanleitung, die einschlägigen Sicherheitsvorschriften und die Vorgaben für den Umgang mit tiefkalt verflüssigten Gasen.
(2) Angaben zu Zulassungen — insbesondere zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und zu Ausführungen nach der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) — beziehen sich stets auf die konkret bezeichnete Ausführung und beruhen auf Angaben des Herstellers. Für die Einhaltung der am Einsatz- und Transportort geltenden Vorschriften ist der Kunde verantwortlich.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung aller anwendbaren Ausfuhr-, Einfuhr-, Embargo- und Sanktionsvorschriften verantwortlich und sichert zu, die Ware nicht unmittelbar oder mittelbar in Länder oder an Personen zu liefern, für die ein Verbot besteht.
§ 14 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt befreien uns für ihre Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Epidemien, Streik und Aussperrung, Betriebsstörungen, Transporthindernisse sowie Material- und Energieknappheit, jeweils soweit sie von uns nicht zu vertreten sind.
(2) Wir informieren den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate an, sind beide Seiten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung Idar-Oberstein. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist Idar-Oberstein, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
(5) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.